Die Metaphysik der Sitten

Werkausgabe in 12 Bänden VIII
18,50 EUR
inkl. MwSt
Lieferzeit 2-4 Werktage
  • Verlag: Suhrkamp
  • 17.06.1997
  • Buch
  • 600 Seiten
  • kartoniert
  • ISBN: 978-3-518-27790-4
  • AutorInnen: Immanuel Kant
  • Buchtitel: Die Metaphysik der Sitten
  • Untertitel: Werkausgabe in 12 Bänden VIII
  • ISBN: 978-3-518-27790-4
  • Verlag: Suhrkamp
  • Produktart: Buch
  • Seiten: 600
  • Erscheinung: 17.06.1997
  • Einband: kartoniert
  • Reihe (Titel): suhrkamp taschenbuch wissenschaft
  • Bandnummer: 190
  • Auflage: 19. Auflage
  • Format: 108 x 178 mm
DIE METAPHYSIK DER SITTEN
Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre – Vorrede
Tafel der Einteilung der Rechtslehre
Einleitung in die Metaphysik der Sitten
I. Von dem Verhältnis der Vermögen des menschlichen Gemüts zu den Sittengesetzen. / II. Von der Idee und der Notwendigkeit einer Metaphysik der Sitten / III. Von der Einteilung einer Metaphysik der Sitten / IV. Vorbegriffe zur Metaphysik der Sitten (philosophia prartica universalis)
Einleitung in die Rechtslehre
§ A. Was die Rechtslehre sei? / § B. Was ist Recht? / § C. Allgemeines Prinzip des Rechts / § D. Das Recht ist mit der Befugnis zu zwingen verbunden / § E. Das strikte Recht kann auch als die Möglichkeit eines mit jedermanns Freiheit nach allgemeinen Gesetzen zusammenstimmenden durchgängigen wechselseitigen Zwanges vorgestellt werden
Anhang zur Einleitung in die Rechtslehre
Vom zweideutigen Recht (ins aequivocum): I. Die Billigkeit (aequitas) / II. Das Notrecht (ins necessitatis)
Einteilung der Rechtslehre: A. Allgemeine Einteilung der Rechtspflichten / B. Allgemeine Einteilung der Rechte
Einteilung der Metaphysik der Sitten überhaupt.
I. Teil. Das Privatrecht vom äußeren Mein und Dein überhaupt
1. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres als das Seine zu haben
§ 1. / § 2. Rechtliches Postulat der praktischen Vernunft / § 3. / § 4. Exposition des Begriffs vom äußeren Mein und Dein. / § 5. Definition des Begriffs des äußeren Mein und Dein. / § 6. Deduktion des Begriffs des bloß-rechtlichen Besitzes eines äußeren Gegenstandes (possessio noumenon) / § 7. Anwendung des Prinzips der Möglichkeit des äußeren Mein und Dein auf Gegenstände der Erfahrung / § 8. Etwas Äußeres als das Seine zu haben, ist nur in einem rechtlichen Zustande, unter einer öffentlich gesetzgebenden Gewalt, d. i. im bürgerlichen Zustande, möglich / § 9. Im Naturzustande kann doch ein wirkliches, aber nur provisorisches äußeres Mein und Dein statt haben
2. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres zu erwerben
§ 10. Allgemeines Prinzip der äußeren Erwerbung; 1. Abschnitt. Vom Sachenrecht (§11. Was ist ein Sachenrecht? / § 12. Die erste Erwerbung einer Sache kann keine andere als die des Bodens sein / § 13. Ein jeder Boden kann ursprünglich erworben werden, und der Grund der Möglichkeit dieser Erwerbung ist die ursprüngliche Gemeinschaft des Bodens überhaupt / § 14. Der rechtliche Akt dieser Erwerbung ist Bemächtigung (occupatio) / § 15. Nur in einer bürgerlichen Verfassung kann etwas peremtorisch, dagegen im Naturzustände zwar auch, aber nur provisorisch, erworben werden / § 16. Exposition des Begriffs einer ursprünglichen Erwerbung des Bodens / § 17. Deduktion des Begriffs der ursprünglichen Erwerbung) / 2. Abschnitt. Vom persönlichen Recht. §§ 18-21 / 3. Abschnitt. Von dem auf dingliche Art persönlichen Recht. §§ 22, 23 (1. Titel: Das Eherecht. §§ 24-27 / 2. Titel: Das Elternrecht. §§ 28, 29 / 3. Titel: Das Hausherren-Recht. § 30; Dogmatische Einteilung aller erwerblichen Rechte aus Verträgen. § 31; I. Was ist Geld?; II. Was ist ein Buch?) / Episodischer Abschnitt. Von der idealen Erwerbung eines äußeren Gegenstandes der Willkür (§ 32; I. Die Erwerbungsart durch Ersitzung. § 33; II. Die Beerbung (acquisitio hereditatis). § 34; III. Der Nachlaß eines guten Namens nach dem Tode (bona fama defuncti). § 35)
3. Hauptstück. Von der subjektiv-bedingten Erwerbung durch den Ausspruch einer öffentlichen Gerichtsbarkeit
§36 / A. § 37. Von dem Schenkungsvertrag / B. § 38. Vom Leihvertrag / C. § 39. Von der Wiedererlangung (Rückbemächtigung) des Verlornen (vindicatio). / D. § 40. Von der Erwerbung der Sicherheit durch Eidesablegung (cautio iuratoria) / Übergang von dem Mein und Dein im Naturzustande zu dem im rechtlichen Zustande überhaupt. §§41, 42
II. Teil. Das öffentliche Recht
1. Abschnitt. Das Staatsrecht. §§ 43-49 (Allgemeine Anmerkung. Von den rechtlichen Wirkungen aus der Natur des bürgerlichen Vereins. A-D / E. Vorn Straf- und Begnadigungsrecht / Von dem rechtlichen Verhältnisse des Bürgers zum Vaterlande und zum Auslande. §§ 50-52)
2. Abschnitt. Das Völkerrecht. §§ 53-61
3. Abschnitt. Das Weltbürgerrecht. § 62
Beschluß
Anhang erläuternder Bemerkungen zu den metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre
1. Logische Vorbereitung zu einem neuerdings gewagten Rechtsbegriffe / 2. Rechtfertigung des Begriffs von einem auf dingliche Art persönlichen Recht / 3. Beispiele / 4. Über die Verwechselung des dinglichen mit dem persönlichen Rechte / 5. Zusatz zur Erörterung der Begriffe des Strafrechts / 6. Vom Recht der Ersitzung / 7. Von der Beerbung / 8. Von den Rechten des Staats in Ansehung ewiger Stiftungen für seine Untertanen. A-D.
Beschluß
Zweiter Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre
Vorrede
Einleitung
I. Erörterung des Begriffs einer Tugendlehre / II. Erörterung des Begriffs von einem Zwecke, der zugleich Pflicht ist / III. Von dem Grunde, sich einen Zweck, der zugleich Pflicht ist, zu denken / IV. Welches sind die Zwecke, die zugleich Pflichten sind? / V. Erläuterung dieser zwei Begriffe A. Eigene Vollkommenheit; B. Fremde Glückseligkeit / VI. Die Ethik gibt nicht Gesetze für die Handlungen (denn das tut das Ins) sondern nur für die Maximen der Handlungen / VII. Die ethischen Pflichten sind von weiter, dagegen die Rechtspflichten von enger Verbindlichkeit. / VIII. Exposition der Tugendpflichten als weiter Pflichten: 1. Eigene Vollkommenheit als Zweck, der zugleich Pflicht ist; 2. Fremde Glückseligkeit, als Zweck, der zugleich Pflicht ist / IX. Was ist Tugendpflicht? / X. Das oberste Prinzip der Rechtslehre war analytisch; das der Tugendlehre ist synthetisch / XI. Tafel der Tugendpflichten / XII. Ästhetische Vorbegriffe der Empfänglichkeit des Gemüts für Pflichtbegriffe überhaupt: a. Das moralische Gefühl; b. Vom Gewissen; c. Von der Menschenliebe; d. Von der Achtung / XIII. Allgemeine Grundsätze der Metaphysik der Sitten in Behandlung einer reinen Tugendlehre. / XIV. Vom Prinzip der Absonderung der Tugendlehre von der Rechtslehre / XV. Zur Tugend wird zuerst erfordert die Herrschaft über sich selbst / XVI. Zur Tugend wird Apathie (als Stärke betrachtet) notwendig vorausgesetzt / XVII. Vorbegriffe zur Einteilung der Tugendlehre / XVIII.
I. Ethische Elementarlehre
I. Teil. Von den Pflichten gegen sich selbst überhaupt
Einleitung
§ 1. Der Begriff einer Pflicht gegen sich selbst enthält (dem ersten Anscheine nach) einen Widerspruch / § 2. Es gibt doch Pflichten des Menschen gegen sich selbst / § 3. Aufschluß dieser scheinbaren Antinomie / § 4. Vom Prinzip der Einteilung der Pflichten gegen sich selbst
1. Buch. Von den vollkommenen Pflichten gegen sich selbst
1. Hauptstück. Die Pflicht des Menschen gegen sich selbst, als einem animalischen Wesen
§ 5 / 1. Artikel. Von der Selbstentleibung. § 6 / 2. Artikel. Von der wohllüstigen Selbstschändung. § 7 / 3. Artikel. Von der Selbstbetäubung durch Unmäßigkeit im Gebrauch der Genieß- oder auch Nahrungsmittel. § 8
2. Hauptstück. Die Pflicht des Menschen gegen sich selbst, bloß als einem moralischen Wesen
I. Von der Lüge. § 9 / II. Vom Geize. § 10 / III. Von der Kriecherei. §§11,12 / 1. Abschnitt. Von der Pflicht des Menschen gegen sich selbst, als dem angebornen Richter über sich selbst. § 13 / 2. Abschnitt. Von dem ersten Gebot aller Pflichten gegen sich selbst. §§ 14, 15 / Episodischer Abschnitt. Von der Amphibolie der moralischen Reflexionsbegriffe: das, was Pflicht des Menschen gegen sich selbst ist, für Pflicht gegen andere zu halten. §§ 16-18
2. Buch. Von den unvollkommenen Pflichten des Menschen gegen sich selbst (in Ansehung seines Zwecks)
1. Abschnitt. Von der Pflicht gegen sich selbst in Entwickelung und Vermehrung seiner Naturvollkommenheit, d. i. in pragmatischer Absicht. §§ 19, 20 / 2. Abschnitt. Von der Pflicht gegen sich selbst in Erhöhung seiner moralischen Vollkommenheit, d. i. in bloß sittlicher Absicht. §§21,22
II. Teil. Von den Tugendpflichten gegen andere
1. Hauptstück. Von den Pflichten gegen andere, bloß als Menschen
1. Abschnitt. Von der Liebespflicht gegen andere Menschen Einteilung. §§ 23-25 (Von der Liebespflicht insbesondere. §§ 26-28. / Einteilung der Liebespflichten / A. Von der Pflicht der Wohltätigkeit. §§ 29-31 / B. Von der Pflicht der Dankbarkeit. §§ 32, 33 / C. Teilnehmende Empfindung ist überhaupt Pflicht. §§ 34, 35 / Von den der Menschenliebe gerade (contrarie) entgegengesetzten Lastern des Menschenhasses. § 36) / 2. Abschnitt. Von den Tugendpflichten gegen andere Menschen aus der ihnen gebührenden Achtung. §§37-41 (Von den die Pflicht der Achtung für andere Menschen verletzenden Lastern / A. Der Hochmut. § 42 / B. Das Afterreden. § 43 / C. Die Verhöhnung. § 44)
2. Hauptstück. Von den ethischen Pflichten der Menschen gegen einander in Ansehung ihres Zustandes. § 45
Beschluß der Elementarlehre. Von der innigsten Vereinigung der Liebe mit der Achtung in der Freundschaft. §§ 46, 47 / Zusatz. Von den Umgangstugenden (virtutes homileticae). §48
II. Ethische Methodenlehre
1. Abschnitt. Die ethische Didaktik. § 49-52 / Anmerkung. Bruchstück eines moralischen Katechisms / 2. Abschnitt. Die ethische Asketik. § 53
Beschluß. Die Religionslehre als Lehre der Pflichten gegen Gott liegt außerhalb den Grenzen der reinen Moralphilosophie
Tafel der Einteilung der Ethik
ÜBER EIN VERMEINTES RECHT AUS MENSCHENLIEBE ZU LÜGEN
DIE RELIGION INNERHALB DER GRENZEN DER BLOSSEN VERNUNFT
Vorrede zur ersten Auflage / Vorrede zur zweiten Auflage / Inhaltsverzeichnis
Erstes Stück. Von der Einwohnung des bösen Prinzips neben dem guten: oder über das radikale Böse in der menschlichen Natur
I. Von der ursprünglichen Anlage zum Guten in der menschlichen Natur / II. Von dem Hange zum Bösen in der menschlichen Natur. / III. Der Mensch ist von Natur böse. / IV. Vom Ursprunge des Bösen in der menschlichen Natur / Allgemeine Anmerkung. Von der Wiederherstellung der ursprünglichen Anlage zum Guten in ihre Kraft.
Zweites Stück. Von dem Kampf des guten Prinzips, mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen
1.Abschnitt. Von dem Rechtsansprüche des guten Prinzips auf die Herrschaft über den Menschen ( a) Personifizierte Idee des guten Prinzips / b) Objektive Realität dieser Idee / c) Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung derselben) 2. Abschnitt. Von dem Rechtsanspruche des bösen Prinzips auf die Herrschaft über den Menschen, und dem Kampf beider Prinzipien mit einander / Allgemeine Anmerkung
Drittes Stück. Der Sieg des guten Prinzips über das böse, und die Gründung eines Reichs Gottes auf Erden.
1. Abteilung. Philosophische Vorstellung des Sieges des guten Prinzips unter Gründung eines Reichs Gottes auf Erden (I. Von dem ethischen Naturzustände / II. Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande herausgehen, um ein Glied eines ethischen gemeinen Wesens zu werden / III. Der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens ist der Begriff von einem Volke Gottes unter ethischen Gesetzen / IV. Die Idee eines Volks Gottes ist (unter menschlicher Veranstaltung) nicht anders als in der Form einer Kirche auszuführen / V. Die Konstitution einer jeden Kirche geht allemal von irgend einem historischen (Offenbarungs-) Glauben aus, den man den Kirchenglauben nennen kann, und dieser wird am besten auf eine heilige Schrift gegründet / VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem höchsten Auslegerden reinen Religionsglauben / VII. Der allmähliche Übergang des Kirchenglaubens zur Alleinherrschaft des reinen Religionsglaubens ist die Annäherung des Reichs Gottes) / 2. Abteilung. Historische Vorstellung der allmählichen Gründung der Herrschaft des guten Prinzips auf Erden. / Allgemeine Anmerkung.
Viertes Stück. Vom Dienst und Afterdienst unter der Herrschaft des guten Princips oder von Religion und Pfaffentum
1. Teil. Vom Dienst Gottes in einer Religion überhaupt (1. Abschnitt. Die christliche Religion als natürliche Religion / 2. Abschnitt. Die christliche Religion als gelehrte Religion) / 2. Teil. Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion (§ 1. Vom allgemeinen subjektiven Grunde des Religionswahnes / § 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Prinzip der Religion / § 3. Vom Pfaffentum als einem Regiment im Afterdienst des guten Prinzips / § 4. Vom Leitfaden des Gewissens in Glaubenssachen)
Allgemeine Anmerkung.
Nachwort des Herausgebers
Im Frühjahr wird ein ungewöhnliches doppeltes Kant-Jubiläum gefeiert: sein 200. Todestag am 12. Februar und sein 280. Geburtstag am 22. April. Anläßlich dieses Jubiläums erscheinen eine Reihe von Bänden, die das Werk, aber auch das Wirken Kants in seiner ganzen Spannbreite beleuchten und dabei von wissenschaftlichen Grundlagentexten bis hin zu leicht verständlichen Sammlungen und Arsenij Gulygas eindrucksvoller Biographie Kants reichen. Georg Mohrs epochale Edition von Kants Theoretischer Philosophie, die neben der Kritik der reinen Vernunft auch zwei weitere Schlüsseltexte umfaßt, ist fraglos ein Meilenstein der Kant-Forschung. Mit Gernot und Hartmut Böhmes Das Andere der Vernunft wird ein Klassiker der kulturwissenschaftlich-philosophischen Auseinandersetzung mit Kant wieder aufgelegt. Er ergänzt maßgebliche Arbeiten zu Kant, wie etwa Otfried Höffes "Königliche Völker". Zu Kants kosmopolitischer Rechts- und Friedensethik (stw 1170), den Diskussionsband Frieden durch Recht (stw 1269) zu Kants Friedensidee oder den von Gerhard Schönrich und Yasushi Kato herausgegebenen Band Kant in der Diskussion der Moderne (stw 1223). In der anerkannten Edition von Wilhelm Weischedel bietet die Studienausgabe der drei Kritiken eine preisgünstige Zusammenstellung der Hauptwerke Kants für Studierende und Interessierte. Wilhelm Weischedel ist auch der Herausgeber des Kant-Breviers. Dort wird der Denker und Diskutant Kant interessierten Lesern in faßlicher Form vorgestellt. Weischedel hat eine gründliche und repräsentative Auswahl in der Tradition antiker Breviaria getroffen, die Themengebiete von "Metaphysik" bis "Frauenzimmer", von "Sittengesetz" bis "Lachen und Weinen" umfaßt. Kants vermeintlich unspektakuläres Leben, das er ausschließlich in Königsberg verbrachte, wird in Gulygas Kant-Biographie im Kontext der radikalen historischen Umwälzungen dargestellt, die nicht nur Kants Epoche geprägt haben, sondern bis weit in die Gegenwart wirken. Kant erscheint dabei als emblematische Figur einer Zeit, in der das Programm der Aufklärung seine philosophisch präzise und wirkmächtige Gestaltung fand.

MEHR WISSEN

Entdecke die Vielfalt:

Deine Reise zum Wissen beginnt hier! In unserem Online-Shop findest du eine umfassende Auswahl an sozial- und geisteswissenschaftlicher Literatur, die speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden, Gewerkschafter:innen und allen, die sich für gesellschaftliche Themen interessieren, zugeschnitten ist. Ob du dich in die Tiefen der Politik, Ökonomie oder Zeitgeschichte vertiefen möchtest – wir haben das richtige Material für dich. Stöbere durch unser vielfältiges Angebot und entdecke Bücher, die nicht nur informieren, sondern auch inspirieren. Und wenn du mal nicht findest, was du suchst, zögere nicht, unsere erfahrenen Buchhändler:innen um Hilfe zu bitten. Sie sind sowohl online als auch in unserer lokalen Buchhandlung FAKTory für dich da, um dich bei deiner Suche zu unterstützen.

Einfach und bequem bestellen:

Sobald du das perfekte Buch gefunden hast, ist es nur noch ein kleiner Schritt, bis es in deinen Händen liegt. Bestelle bequem von zu Hause aus über unseren Webshop, per Telefon oder E-Mail, oder besuche uns direkt vor Ort, um persönliche Beratung und ein noch intensiveres Einkaufserlebnis zu genießen. Alle Bücher, die im "Verzeichnis aller lieferbaren Bücher" (VLB) gelistet sind, können bei uns bestellt werden – von fachspezifischen Ratgebern über Kochbücher bis hin zu spannenden Krimis. Und das Beste: Für Bestellungen innerhalb Österreichs übernehmen wir die Versandkosten ab einem Bestellwert von 30 EUR. So einfach, so bequem – so kommst du zu deinem Wissen.

AKTUELLE NACHRICHTEN